Zur Ermäßigung im Stehplatzbereich berechtigt sind: Kinder bis einschl. 13 Jahre, Schüler, Studierende und Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Menschen mit Behinderung (ab GdB 50). Als Berechtigungsnachweise werden Schüler- und Studierendenausweise, Schwerbehindertenausweise, Rentenbescheinigungen und aktuelle Leistungsbescheide vom Arbeitsamt akzeptiert.